Eine fondsgebundene Rentenversicherung kombiniert einen Fondssparplan mit einer Rentenversicherung. So kann man gleichzeitig für das Alter vorsorgen und die Chancen der Kapitalmärkte nutzen. Die Erträge der fondsgebundenen Rentenversicherung werden im Gegensatz zur einfachen Rentenversicherung nicht vom Versicherer erwirtschaftet sondern von der Fondsgesellschaft. Beim vorzeitigen Tod des Versicherungsnehmers erhalten die Hinterbliebenen die eingezahlten Beiträge erstattet – die Verwaltungskosten werden allerdings abgezogen. Sollten die Fondanteile einen höheren Wert besitzen, bekommen die Hinterbliebenen den tatsächlichen Wert der Fondsanteile ausgezahlt.
Abhängig von der jeweiligen Versicherung kann man zwischen mehreren Fonds wählen, wobei das aktuelle Fonds-Rating für die Bewertung der Qualität der Fonds beachtet werden sollte. Prinzipiell sind Dach- beziehungsweise Aktienfonds empfehlenswert. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, einige Jahre vor Ablauf der Laufzeit auf Anleihenfonds zu wechseln.
Bei Vertragsabschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung kann keine feste Versicherungssumme vereinbart und auch keine Ablaufleistung garantiert werden. Fonds sind Wertschwankungen unterworfen. – Kommt es zum Ablauf der Versicherung zu einem Börsentief müssen Verluste in Kauf genommen werden oder zusätzliche Wartezeiten – auf eine Kurserholung - einkalkuliert werden. Gewinnt der Fonds aber, so kommt es auch zu einer dementsprechend höheren Versicherungsleistung. Für Menschen, die lieber auf ein gewisses Maß an Sicherheit setzen, werden mittlerweile auch schon fondsgebundene Rentenversicherungen mit Garantien angeboten. So gibt es beispielsweise Versicherungen wo die Auszahlung der eingezahlten Beiträge gewährleistet ist.
Steuerlich unterliegen fondsgebundene Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht nicht der Kapitalertragssteuer. Die im Laufe der Ansparperiode erzielten Überschüsse sind damit steuerfrei.