Im Rahmen der Rentenreform von 2002 wurde die Palette der staatlich geförderten Altersvorsorge Produkte um die Riester-Rente und die Rürup-Rente erweitert. Das Konzept dieser Produkte sieht vor, dass der Staat den Eigenbeitrag eines Sparers zur Altersvorsorge fördert, sei es durch Zulagen oder steuerliche Vorteile.
Folgende Formen der staatlich geförderten Altersvorsorge gibt es:
Die Riester-Rente wird durch die Altersvorsorgezulage oder steuerlich durch den Sonderausgabenabzug gefördert. Um den vollen Zulagenanspruch zu erhalten, muss der Sparer ab 2008 genau 4 % seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, abzüglich des Zulagenanspruchs einzahlen. Maximal werden 2100 Euro pro Jahr gefördert. Die Riester-Rente wird in der Auszahlungsphase voll besteuert und auf die Grundsicherung angerechnet. Sollte Ihr persönlicher Rentenanspruch also unterhalb der Grundsicherung liegen (in München etwa 700 Euro), sparen Sie mit der Riester-Rente nur für den Staat, nicht für sich selbst.
Die Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge zweigt der Arbeitgeber vom Lohn des Arbeitnehmers ab. So können maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt werden, ohne dass darauf Steuern oder Sozialabgaben zu entrichten sind. Weitere 1800 Euro können pro Jahr steuerfrei eingezahlt werden, wenn keine Direktversicherung oder kein Pensionskassenvertrag von vor 2005 besteht, in den versteuerter Lohn einbezahlt wird. Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge sind in der Auszahlungsphase voll steuer- und sozialausgabenpflichtig.
Besteht keine Möglichkeit der Entgeltumwandlung, können vermögenswirksame Leistungen auch als VL Sparplan angelegt werden. Dieses ist im Rahmen einen VL Fondssparplans, eines Bausparvertrags oder eines VL Banksparplans möglich. Vorausgesetzt der Sparer überschreitet die Einkommensgrenze von 17.900 Euro zu versteuerndem Einkommen nicht, erhält er die staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage. Beim VL Fondssparen sind das beispielsweise 18 % auf jährlich maximal 400 Euro.
Beiträge zur Rürup-Rentenversicherung können steuerlich geltend gemacht werden, 2008 zunächst nur zu 66 %. Bis 2025 steigt die steuerliche Absetzbarkeit um jährlich 2 % an. Nachteil ist, dass bei Rentenbeginn ab 2040 die Leistungen aus einer Rürup-Rente bereits voll versteuert werden müssen.