Bei der privaten Rentenversicherung handelt es sich um einen klassischen Versicherungsvertrag zur Altersvorsorge.
Dabei kann man noch zwischen der Sofortrente gegen Einmalbetrag und der aufgeschobenen privaten Rentenversicherung unterscheiden. Im Falle der Sofortrente erhält der Rentenversicherte direkt im Anschluss an die Einzahlungsperiode eine lebenslange, monatliche Rente. Bei der aufgeschobenen privaten Rentenversicherung kann der Versicherte beim Vertragsende entscheiden ob er eine monatliche Rente bis zum Ableben oder eine einmalige Kapitalauszahlung in einer Summe wünscht. Der Rentenversicherer garantiert dabei einen bestimmten Anteil der Rente. Der Rest kommt durch die Überschussbeteiligung zustande, wobei dieser Betrag Schwankungen ausgesetzt sein kann. Wenn der Beitragszahler im Laufe der Aufschubfrist – also im Zeitraum, wo er die Beiträge entrichtet – verstirbt, erhalten die Hinterbliebenen die einbezahlten Rentenversicherungsbeiträge vom Rentenversicherer erstattet – unter Umständen zuzüglich der aufgelaufenen Gewinne.
Bei der Überschussbeteiligung für die aufgeschobene private Rentenversicherung stehen verschiedene Varianten zur Auswahl, die sich unterschiedlich auf die erreichbare Rendite auswirken. So stehen Bonusrente, Direktgutschrift, verzinsliche Ansammlung oder eine verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage zur Verfügung. Die Direktgutschrift ist dabei weniger empfehlenswert. - Die verzinsliche Ansammlung hingegen beeinflusst durch das Ausnutzen des Zinseszinseffekts die Rentenhöhe merklich positiv und stellt damit eine sinnvolle Methode zur Verwendung der Überschüsse dar.
Die Beiträge zur privaten Rentenversicherung können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden und sind somit steuerbegünstigt.