Eine Riester-Rente kann auch im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen werden. Bei den meisten Verträgen ist es ohnehin möglich, die Altersvorsorgeaufwendungen durch vermögenswirksame Leistungen zu finanzieren.
Die betriebliche Altersvorsorge kann durchaus interessant sein. So können beispielsweise auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in Beiträge zu einer Direktversicherung umgewandelt werden. Diese sind dann natürlich steuerlich begünstigt, beziehungsweise werden Sozialausgaben nicht auf Beiträge des Arbeitgebers erhoben.
Folgende Möglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge mit der Riester-Rente gibt es:
Den wesentlichen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge mit der Riester-Rente leistet normalerweise der Arbeitgeber. Weiterhin können jedes Jahr bis zu 2160 Euro vom Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung steuerlich begünstigt einbezahlt werden. Die Ansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge bleiben selbstverständlich auch beim Wechsel des Arbeitsgebers erhalten.