Die staatliche Förderung durch die Altersvorsorgezulage ist insbesondere für kinderreiche Familien interessant. Diese können dank Zulagen bereits mit kleinen Aufwendungen erstaunliche Ergebnisse erzielen.
Und so sieht die Förderung durch die Altersvorsorgezulage aus:
Sie können also für jedes Ihrer Kinder 185 Euro, für sich und Ihren Ehepartner jeweils 154 Euro Altersvorsorgezulage beantragen. Um den vollen Anspruch auf die Altersvorsorgezulagen zu erhalten, müssen Sie ab 2008 genau 4% Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, abzüglich des Zulagenanspruchs einbezahlen.
Bei einem Ehepaar mit 30.000 Euro Bruttoeinkommen und zwei Kindern, würde das wie folgt aussehen. Insgesamt müssten 1.200 Euro (die 4 %) an Altersvorsorgebeiträgen aufgewendet werden. Von diesem Betrag müssen Sie nun Ihren Zulagenanspruch abziehen. Dieser beträgt 678 Euro, Ihr Eigenanteil für Ihre private Altersvorsorge mit der Riester-Rente läge also bei 522 Euro.
Im Klartext heißt das, Sie erhalten für einen monatlichen Beitrag von 43,50 Euro insgesamt 678 Euro Altersvorsorgezulage pro Jahr. Das ist mehr, als Sie selbst einbezahlen müssten.
Ihr Interesse ist geweckt? Gern erstellen wir ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes, kostenloses und unverbindliches Angebot für Ihre Altersvorsorge. Nutzen Sie doch einfach unseren Riester Vergleich.
Ist der Zulagenanspruch mangels Kinder oder Ehepartner gering, kommt eine Förderung durch die Altersvorsorgezulage kaum in Betracht. Aber auch für Alleinstehende gibt es eine interessante Möglichkeit der staatlich geförderten Altersvorsorge mit der Riester-Rente.
Sie können nämlich Ihre Aufwendungen zur Altersvorsorge steuerlich geltend machen, dies geschieht im Rahmen des Sonderausgabenabzugs (bis zu einer Höhe von 2100 Euro). Diese Möglichkeit ist vor allem dann attraktiv, wenn Sie ein verhältnismäßig hohes Einkommen haben und die Differenz zwischen dem zu versteuernden und dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen gering ist.
Und so funktioniert die steuerliche Förderung beispielsweise bei einem Alleinstehenden mit einem Vorjahresbruttoeinkommen von 45.000 Euro und einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro.
Zunächst steht die maximale Förderung von 2100 Euro aus. Diese muss vom Sparer, abzüglich des Zulagenanspruchs, aufgebracht werden. Zieht man den Anspruch auf 154 Euro Grundzulage ab, sind also 1946 Euro pro Jahr aufzuwenden. Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung können diese Aufwendungen dann geltend gemacht werden. In unserem konkreten Beispiel würde daraus eine Steuerersparnis von 634 Euro resultieren. Zusammen mit der Altersvorsorgezulage würden Sie also eine Förderung von 788 Euro erhalten. Das entspricht einer Förderquote von sagenhaften 37,5 Prozent! Im Folgejahr müssten Sie dann, dank Steuerrückerstattung und Altersvorsorgezulage nur noch 1312 von den gesamten 2100 Euro selbst aufbringen.
Lassen Sie sich doch einfach einmal unverbindlich und selbstverständlich kostenlos ein Angebot für Ihre Altersvorsorge erstellen. Verschenken Sie kein Geld an das Finanzamt, nutzen Sie unseren Riester Vergleich!
Im Übrigen: Der Sonderausgabenabzug für sonstige Aufwendungen wie Haftpflichtversicherung oder private Rentenversicherung, wird neben dem Sonderausgabenabzug für die staatlich geförderte Altersvorsorge gewährt.