Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, mit der die Kürzungen der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung von 70 auf 67% aufgefangen werden soll. Dazu gewährt der Staat dem Sparer eine Förderung auf alle selbst erbrachten Altersvorsorgeaufwendungen. Die staatlich geförderte Altersvorsorge ist vor allem dann vorteilhaft, wenn sich kinderreiche Familien oder besser verdienende Alleinstehende eine zusätzliche private Altersvorsorge aufbauen möchten.
Die staatliche Förderung der Riester-Rente wird im Rahmen der Altersvorsorgezulage oder der steuerlichen Veranlagung im Rahmen des Sonderausgabenabzugs gewährt. Die Altersvorsorgezulage teilt sich in Grundzulage und Kinderzulage auf.
Die Riester-Rente ist eine sehr sichere Altersvorsorge, egal ob Sie eine Riester-Rentenversicherung, einen Riester Banksparplan oder einen Riester Fondssparplan wählen. Ihre eingezahlten Beiträge und Zulagen werden abzüglich der Kosten zu Beginn der Ansparphase garantiert.
Riester-Rentenverträge sind zudem Hartz 4- und pfändungssicher, jedoch nur während der Ansparphase. Da heutzutage eine längerfristige Arbeitslosigkeit nicht mehr selten ist, stellt diese Eigenschaft der Riester-Rente einen klaren Vorteil dar.
Auch psychologisch ist die Riester-Rente von Vorteil. Tatsächlich werden finanzielle Rücklagen umso schneller zur Befriedigung von Kaufbedürfnissen aufgezehrt, je leichter diese verfügbar sind. Da eine reguläre Verfügung über das ersparte Vertragsguthaben erst zu Beginn der Auszahlungsphase möglich ist, können Sie Ihre Altersvorsorge auch nur zu diesem Zweck verwenden.
Wenn Sie den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zur Altersvorsorge planen, können Sie Ihre Riester-Rente zudem beleihen. Dies geschieht zinslos und ist ab einem Vertragsguthaben von 10.000 Euro, maximal aber in Höhe von 50.000 Euro möglich. Das entnommene Guthaben muss spätestens zwei Jahre nach Entnahme in gleichen Raten bis zum Ende der Ansparphase zurückgezahlt werden. Derzeit werden diese Rückzahlungen nicht gefördert, für den Anspruch auf Zulagen sind separate Einzahlungen notwendig. Eine zusätzliche Förderung im Rahmen des Wohn Riester Gesetzes ist für die erste Hälfte 2008 geplant.