Nach wie vor halten sich hartnäckig einige Vorurteile gegen die Riester-Rente. So bangen manche Anleger, was mit Ihrem Geld geschehen würde, wenn Sie im Alter ins Ausland ziehen. Diese Sorge ist natürlich berechtigt, schließlich gibt es einige Länder die wärmer und vom Lebensunterhalt her günstiger sind als Deutschland.
Derzeit verlangt der Staat im Falle des Auswanderns die Rückzahlung der erhaltenen Zulagen samt Verzinsung. Was zunächst sehr nachteilig klingt, ist bei genauerer Betrachtung nur noch halb so wild. Schließlich können Sie jederzeit eine Steuerstundung auf Ihre Riester-Rente beantragen. Sie müssten dann in der Auszahlungsphase 15% Ihrer Rentenleistung aus der Riester-Rente an den Staat zurückzahlen.
Bedenken Sie jedoch, dass Sie in Deutschland die Riester-Rente zum persönlichen Steuersatz versteuern müssten. Und der liegt mangels Werbungskosten im Rentenalter schnell über 15%. Wenn Sie also in Ihrer neuen Heimat kaum oder keine Steuern auf Ihre Kapitalerträge zahlen müssen, können Sie so sogar noch sparen. Es ist also falsch, diese Regelung pauschal als Nachteil darzustellen. Zudem läuft die EU gegen diese Regelung an, eine Modifizierung ist zwar noch nicht absehbar, jedoch sehr wahrscheinlich.
Ein weiteres Vorurteil gegen die Riester-Rente ist die Vererbbarkeit. Sie sollten jedoch bedenken, dass die Riester-Rente ein Produkt für Ihre Altersvorsorge ist und keine Hinterbliebenenvorsorge. Grundsätzlich ist für letzteres Bedürfnis eine Kapitallebensversicherung vorzuziehen.
Jedoch betrifft die Problematik der Vererbbarkeit nur die staatlichen Zulagen. Diese müssten zurückgezahlt werden, wenn kein Ehepartner den Vertrag übernehmen kann. Ihr restliches Vertragsguthaben kann selbstverständlich vererbt werden.
Nachteilig ist die Problematik des Vererbens nur dann, wenn Sie eine Riester-Rentenversicherung haben oder Ihr Riester Fondssparplan während der Ansparphase und unter Kursverlusten vererbt werden soll. Die sicherste Variante ist hier natürlich der Riester Banksparplan.