Der Anspruch auf Altersvorsorgezulage oder steuerliche Förderung der Riester-Rente wird im §10 a des Einkommenssteuergesetzes geregelt. Grundsätzlich hat jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige Anspruch auf die staatliche Förderung.
Zusätzlich gilt die Förderung auch für Kindererziehende in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes, für Arbeitslosengeldempfänger und nicht erwerbstätige Pflegepersonen. Auch Beamte, Soldaten und Zivildienstleistende sind förderberechtigt. Jeder Zulagenberechtigte kann zudem seinen Ehepartner automatisch mit absichern.
Nicht zulagenberechtigt sind Selbstständige und Studenten die nicht rentenversicherungspflichtig sind, sowie Sozialhilfeempfänger und in berufsständischen Versorgungseinrichtungen Versicherte.
Sollten Sie nicht zulagenberechtigt sein, könnte Sie gegebenenfalls über eine Rürup Rente nachdenken. Auch diese wird steuerlich gefördert.