Mit der Rürup-Rente wurde ein neues Modell zur Basisabsicherung im Alter geschaffen, das dabei hilft die Versorgungslücke zu schließen. Im Zusammenhang mit der Rürup-Rente wird auch von Basisrente gesprochen. Die Rürup-Rente wird staatlich gefördert und bietet vor allem für Selbstständige eine attraktive Möglichkeit zur Altersvorsorge.
Bei der Rürup Rente handelt es sich prinzipiell um einen herkömmlichen Renten- versicherungsvertrag, der im Grunde über den Leistungsumfang der gesetzlichen Rente verfügt, wobei aber anstelle einer Umlagefinanzierung eine Kapitaldeckung vorliegt. Das gesparte Geld wird lebenslang verrentet – ein Kapitalwahlrecht mit der Möglichkeit einer Einmalzahlung existiert nicht.
Der besondere Vorteil der Rürup Rente liegt darin, dass man flexibel Einzahlungen vornehmen kann. Man kann also abhängig von den jeweiligen finanziellen Verhältnissen mehr oder weniger im Rahmen der Rürup-Rente ansparen. Die Zahlungen können entweder in monatlichen Beträgen oder als Einmalzahlung zum Jahresende erfolgen. Alle für die Rürup-Rente gezahlten Beiträge können steuerlich abgesetzt werden. Im Anfangsjahr 2005 konnten 60 Prozent geltend gemacht werden, danach erfolgt eine schrittweise Anpassung in 2 Prozent Schritten. Ab 2025 können die vollen Beiträge geltend gemacht werden. Die Auszahlung der Rürup-Rente beginnt mit der Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres. Natürlich kann die Leistung der Rürup-Rente schon früher - ab sechzig - beantragt werden, wobei die Rente dann aber geringer ausfällt als beim späteren Rentenantritt.
Ergänzend oder auch alternativ zur gesetzlichen Rentenversicherung bietet die Rürup-Rente eine ideale Möglichkeit zur Absicherung einer Altersvorsorge für Selbständige.
Die Rürup Rente ist auch im Falle von Hartz IV sicher, da sie als steuerlich geförderte Altersvorsorgemaßnahme nicht zum Vermögen gerechnet wird.